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Pflegekonferenz für den Landkreis Starnberg



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"Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."
(Zitat: § 8 Abs. 1 SGB XI)

 

Infoblatt zur PfleKo STA zum Download:
Infoblatt zur PfleKo STA

 

Der Auftrag

Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen haben eng zusammenzuarbeiten, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Das Spannungsfeld der fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft und akutem Fachkräftemangel stellt dabei alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Der Landesgesetzgeber eröffnet zu diesem Zweck Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, eine Pflegekonferenz als regionale Ausschuss zur Beratung über Fragen der vor Ort notwendigen Pflege- und Unterstützungsstrukturen einzurichten (§ 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG).

Übergeordneter Aufträge dieser Pflegekonferenzen können neben der hauptsächlichen Aufgabe der Vernetzung der Akteure im Bereich Pflege folgende sein:

  • Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen unter Mitwirkung von Vertretern der Landesverbände der Pflegekassen
  • Pflegerische Angebote dort initiieren, wo sie benötigt werden
  • Sensibilisierung für das Thema Pflege
  • Beratungsergebnisse dienen der Bedarfsplanung
  • Versorgungslücken aufdecken und rechtzeitig gegensteuern
  • Regelmäßiger Austausch
  • Gleicher Sachstand aller Akteure
  • Der direkte Draht zu Entscheidungsträgern

In seiner Sitzung am 18.03.2023 hat der Kreistags des Landkreises Starnberg einstimmig den Geschäftsbereich 2 - GB 2 – Kommunale und Soziale Angelegenheiten, SF 2.1 Integrierte Sozialplanung in Zusammenarbeit mit dem Pflegstützpunkt Starnberg mit der Projektplanung der Einrichtung einer Pflegekonferenz für den Landkreis Starnberg beauftragt.

Das Ziel

Konkrete Ziel der regionalen Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg ist es,

  • wichtiger Bausteine bei der (kommunalen) Steuerung und dem Ausbau der notwendiger pflegerischen Versorgungsstrukturen vor Ort zu sein,
  • Empfehlungen für den Ausbau der Versorgung im Landkreis, ggü den Pflegekassen und an das BayStMGPP auszusprechen,
  • die kommunale Sozialplanung durch die zentrale Rolle der beteiligten Kommune stärken,
  • den Austausch auf kommunaler Ebene zu intensivieren,
  • die lokalen Akteure in der Pflege zusammenführen und miteinander vernetzen,
  • bereits bestehende Netzwerke unter dem Dach eines großen Netzwerkes zu vereinen,
  • eine Plattform für den Austausch fachlichen Wissens bieten,
  • das Wissen der lokalen Akteure im Bereich Pflege durch deren Beteiligung für das Allgemeinwohl besser zu nutzen,
  • zu einer besseren Abstimmung der örtlichen Versorgungsangebote zu gelangen,
  • die pflegerische Infrastruktur gleichmäßiger aufzubauen


und

  • eine leistungsfähige, vielfältige, wirtschaftliche und räumlich gegliederte, pflegerische Versorgung im Landkreis Starnberg sicherzustellen.

Die Umsetzung

Umsetzung

Die Grundstruktur

Eine ARGE als Träger der Pflegekonferenz

ARGE als Träger der Pflegekonferenz



Der finanzielle und organisatorische Trägerschaft

Trägerschaft


Basierend auf den Vorschlägen des StMGP:

Netzwerk Pflegekonferenz

Die Kooperationsvereinbarung mit der Geschäftsordnung

Die Kooperationsvereinbarung der ARGE PfleKo STA sowie die Geschäftsordnung der PfleKo STA befinden sich gerade in der Abstimmung zwischen dem Landkreis Starnberg und den kreisangehörigen Gemeinden, die diese Initiative unterstützen. Sie treten mit der konstituierenden Sitzung in Kraft und werden dann hier veröffentlicht.

Die nächsten Schritte

  • Aktuell finden die Vertragsverhandlungen zwischen dem Landkreis Starnberg und den kreisangehörigen Gemeinden, die diese Initiative unterstützen, statt.

  • Parallel finden vom 18.04. bis zum 24.04.2024 Informationsveranstaltungen für und zahlreiche Einzelgespräche mit potentiellen Mitgliedern der PfleKo STA statt.
    Außerdem gibt es für interessierte Akteure der Pflege und der Pflegeprävention am 13.05.2024 von 14:00 bis 15:00 Uhr und am 15.05.2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr zwei Online-Veranstaltungen. Anmeldung bitte an: pflekosta@lra-starnberg.de.
    Einladung (PDF)

  • Ebenso wird intensiv nach Paten, Unterstützern und Sponsoren gesucht, denn diese Initiative finanziert sich überwiegend selbst.

  • Für die Startphase im 2. Halbjahr 2024 wurde beim Landesamt für Pflege ein Antrag auf Bewilligung von staatlichen Fördermitteln nach dem Programm “Gute Pflege in Bayern“ gestellt.

Bei allen Schritten werden wir begleitet von der Koordinationsstelle für Pflegen und Wohnen.

Die konstituierende Sitzung

Die konstituierende Sitzung der PfleKo STA ist für den 08.07.2024 ab 9:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg geplant.

Die weiteren Sitzungen

... werden folgen.

Wie können Sie die PfleKo STA unterstützen?

  • Engangieren Sie sich bei uns!

  • Haben Sie spezielles Fachwissen, so melden Sie sich für unseren Expertenpool!

  • Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen und lassen Sie sich zur Eigeninitiative inspirieren!


    • Oder spenden Sie für unsere Projekte unter dem Stichwort:

      PfleKo STA – Veranstaltungen, Projekte
      Kreissparkasse München Starnbg. Ebersbg
      IBAN: DE37 7025 0150 0430 0500 47
      BIC: BYLADEM1KMS


      Jeder EURO kommt der Landkreisbevölkerung zu Gute!

Zuständige Stelle

Integrierte Sozialplanung
Stabsfunktion 2.1

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77726
08151 148-11726
sozialplanung@LRA-starnberg.de
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF2_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr